Bauleistungsversicherung
Gothaer Bauleistungsversicherung
Umfassender Schutz für Bauherren und Bauunternehmer
Als Bauherr und als Bauunternehmer erhalten Sie mit unseren Bauleistungsversicherungen Schutz vor unvorhergesehenen Beschädigungen, Zerstörungen und Diebstahl. Profitieren Sie von dem Ersatz der hohen Reparaturkosten durch die Bauleistungsversicherung. Mit dem passenden Ergänzungsbaustein Bauunterbrechungsversicherung schützen Sie sich auch vor den anfallenden Folgekosten.
- Übernahme des Risikos des Bauherren/des Bauunternehmers
- Rundum-Absicherung für Ihr Bauvorhaben
- Umlegung des Beitrags auf die mitversicherten ausführenden Firmen
Für Bauherren
Mit der Bauleistungsversicherung für Bauherren erhalten Sie Schadenersatz für Schäden an der Bauleistung – gleichgültig, wer sie zu verantworten hat.
- Versichert sind alle Gebäudeneubauten
- Versichert sind Bauleistungen aller Art einschließlich Baustoffe, Bauteile, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
- Die beauftragten Unternehmer und Bauhandwerker sind mitversichert
- Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Verluste durch Diebstahl fest eingebauter Sachen sind mitversicherbar
Für Bauunternehmer
Der Bauunternehmer trägt die Gefahr für Beschädigungen oder Zerstörungen des Bauobjektes vom Einrichten der Baustelle bis zur Abnahme. Die Bauleistungsversicherung bietet für diesen Zeitraum Versicherungsschutz.
- Versichert sind Bauleistungen aller Art einschließlich Baustoffe, Bauteile, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
- Die Interessen von Subunternehmern, für deren Lieferungen und Leistungen Sie die Gefahr tragen, sind mitversichert
- Die Interessen des Bauherrn sind mitversicherbar
Folgende Schäden sind sowohl beim Bauherrn als auch beim Bauunternehmer abgesichert
Bei der Bauleistungsversicherung sind unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen und Zerstörungen) an versicherten Bauleistungen versichert, beispielsweise durch:
- Ungewöhnliche Witterungsverhältnisse (zum Beispiel Niederschläge, Sturm, Hagel)
- Höhere Gewalt und Elementarereignisse (zum Beispiel Erdbeben, Überschwemmungen und Hochwasser)
- Fahrlässige und böswillige Handlungen Dritter (zum Beispiel Vandalismus)
- Glasbruch
Sofern vereinbart:
- Diebstahl fest eingebauter Teile
- Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, innere Unruhen, Streik, Aussperrung
Was Sie als Bauherr (Auftraggeber) noch wissen sollten
Für wen ist die Bauleistungsversicherung?
Bei der Bauleistungsversicherung sind Ihre Interessen als Bauherr, Bauträger oder Generalunternehmer (Auftraggeber) versichert. Mitversichert sind die von Ihnen beauftragten Unternehmer und Bauhandwerker.
Was ist versichert?
Versichert bei der Bauleistungsversicherung sind alle:
- Bauleistungen
- Baustoffe
- Bauteile für den Roh- und Ausbau
- Außenanlagen (ohne Gartenanlagen und Pflanzen)
- Einrichtungsgegenstände, die fester Bestandteil des Gebäudes sind.
Auf Antrag können mitversichert werden:
- Baugrund- und Bodenmassen, die nicht Bestandteil der Bauleistungen sind
- Hilfsbauten- und Bauhilfsstoffe
- Stromerzeugungs-/Datenverarbeitungsanlagen
- Altbauten
Was ist nicht versichert bei der Bauleistungsversicherung?
- Bewegliche und sonstige nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
- Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
- Baugeräte
- Kleingeräte und Handwerkszeuge
- Vermessungs-, Werkstatt-, Prüf-, Labor- und Funkgeräte sowie Signal- und Sicherungsanlagen
- Stahlrohr- und Spezialgerüste, Baubüros, Baubuden usw.
- Fahrzeuge aller Art
- Gartenanlagen und Pflanzen
Welche Schäden sind nicht abgedeckt?
Nicht versichert sind u. a. Mängel, Vorsatz des Versicherungsnehmers, Kernenergie, Krieg, Innere Unruhen sowie normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss.
Wo gilt die Bauleistungsversicherung?
Versicherungsschutz gilt während der gesamten Bauzeit und innerhalb der im Versicherungsvertrag als Baustelle bezeichneten räumlichen Bereiche.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme wird gebildet aus den Gesamtherstellungskosten der Baumaßnahme. Dies ist die Summe aller Lohnkosten, der Eigenleistungen des Bauherrn und des Neuwertes der gelieferten Baustoffe und Bauteile.
Nicht berücksichtigt werden Grundstücks- und Erschließungskosten sowie Baunebenkosten wie Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren.
Was erhalten Sie im Schadensfall?
Wir übernehmen alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Schadenstätte aufzuräumen und den Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen.
Informationen zum Herunterladen
Was Sie als Bauunternehmer (Auftragnehmer) noch wissen sollten
Für wen ist die Bauleistungsversicherung?
Versichert bei der Bauleistungsversicherung sind Ihre Interessen als Bauunternehmer (Auftragnehmer) einschließlich ihrer Subunternehmer, für deren Lieferungen und Leistungen Sie nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B die Gefahr tragen.
Die Interessen des Bauherrn (Auftraggeber) können mitversichert werden.
Was ist bei der Bauleistungsversicherung versichert?
Versichert bei der Bauleistungsversicherung sind alle:
- Bauleistungen
- Baustoffe
- Bauteile einschließlich zugehöriger Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
Auf Antrag können mitversichert werden:
- Baugrund- und Bodenmassen, die nicht Bestandteil der Bauleistungen sind
- Altbauten
Was ist nicht versichert?
- Bewegliche und sonstige nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
- Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
- Baugeräte
- Kleingeräte und Handwerkszeuge
- Vermessungs-, Werkstatt-, Prüf-, Labor- und Funkgeräte sowie Signal- und Sicherungsanlagen
- Stahlrohr- und Spezialgerüste, Baubüros, Baubuden usw.
- Fahrzeuge aller Art
- Gartenanlagen und Pflanzen
Welche Schäden sind nicht abgedeckt?
Nicht versichert sind bei der Bauleistungsversicherung u. a. Mängel, Vorsatz des Versicherungsnehmers, Kernenergie, Krieg, Innere Unruhen sowie normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss.
Wo gilt die Bauleistungsversicherung?
Versicherungsschutz gilt während der gesamten Bauzeit und innerhalb der im Versicherungsvertrag als Baustelle bezeichneten räumlichen Bereiche.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme wird gebildet aus dem Kontraktpreis, der sich aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber ergibt (mindestens Ihre Selbstkosten). Nicht im Kontraktpreis enthaltene Baustoffe, Bauteile, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe sind zum Neuwert einzubeziehen.
Was erhalten Sie im Schadensfall?
Wir übernehmen alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Schadenstätte aufzuräumen und den Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen.
Informationen zum Herunterladen
Ihr passender Ergänzungsbaustein
Schutz vor finanziellen Verlusten: Die Gothaer Bauunterbrechungsversicherung
Eine unverzichtbare Ergänzung für alle gewerblichen Bauherren: Unsere Bauunterbrechungsversicherung kommt für Zusatzkosten auf, die durch schadensbedingte Bauzeitverzögerungen entstehen. Und das bis zu zwölf Monate nach Ablauf des vereinbarten Fertigstellungstermins.
So sichern Sie sich ab gegen:
- Verlust der eingeplanten Einnahmen aus dem Objekt, zum Beispiel Mieteinnahmen
- Ansprüche zukünftiger Mieter und Nachmieter
- Aufwendungen für bereits angestellte Mitarbeiter, zum Beispiel Lohnkosten
- Unerwarteten Finanzierungsbedarf
- Nicht kalkulierte Zusatzkosten, wie Hotel-, Umzugs- oder Einlagerungskosten
Gothaer Berater in Ihrer Nähe finden
Sie möchten sich mit unserer Bauleistungsversicherung zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch! Wenden Sie sich einfach an einen unserer kompetenten Gothaer Berater in Ihrer Nähe.
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