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Versicherungsschaden: Schnelle Hilfe im Schadensfall





Online-Schadensmeldung

Um Ihren Schaden online zu melden, füllen Sie einfach das passende Formular aus. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um die weiteren Schritte zu besprechen.


Was tun im Schadensfall?

Ein Schaden ist schnell passiert. Wenn Sie mal nicht weiterwissen, finden Sie hier wichtige Hinweise.
Natürlich können Sie uns auch direkt kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat.


Die Gothaer Ratgeber

Wir möchten, dass es Ihnen gut geht. Unsere Ratgeber unterstützen Sie mit wertvollen Tipps und praktischer Hilfe.


Gothaer Ratgeber: Junge Frau


Auf einen Blick

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu unseren Versicherungsprodukten und gesetzlichen Änderungen.



Leichtkraftrad-Versicherung

Gothaer Leichtkraftrad-Versicherung: Paar auf Leichtkraftrad freut sich über seine gute Versicherung.

Gothaer Leichtkraftrad-Versicherung

Mit Hubraum von 50 bis 125 ccm

Unsere Leichtkraftrad-Versicherung sichert Leichtkrafträder und Motorroller mit einem Hubraum von 50 bis 125 ccm und einer maximalen Motorleistung von 11 kW zum günstigen Beitrag optimal ab.

  • Besonders günstig, wenn nur Sie als Fahrer eingetragen sind
  • Beitragsvorteile, wenn Sie weitere Gothaer Versicherungen haben
  • Serienmäßiges Zubehör unbegrenzt mitversichert in der Kasko
► Jetzt Angebot anfordern

Ihr Angebot schnell & unverbindlich.

Ihre Leistungen der Gothaer Leichtkraftrad-Versicherung (Hubraum 50 bis 125 ccm)

Oft gewählt
Haftpflicht Haftpflicht +
Teilkasko
Haftpflicht +
Vollkasko
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jedes zugelassene KFZ Pflicht. Sie leistet im Falle eines von Ihnen verursachten Unfalls für Schäden, die anderen entstehen.

Wir ersetzen im Schadensfall Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Mio. Euro. Personenschäden werden im Rahmen dieser Versicherungssumme bis zu 15 Mio. Euro pro geschädigter Person ersetzt.

100 Mio. € pauschal 100 Mio. € pauschal 100 Mio. € pauschal
Entwendung
Entwendung

Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub, ist versichert.

Unfälle, auch selbstverschuldete
Unfälle, auch selbstverschuldete

Versichert sind Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, auch selbstverschuldete.

Vandalismus
Vandalismus

Versichert sind Beschädigungen oder Zerstörung des Fahrzeuges durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter.

Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit

Wird ein Kaskoschaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, muss die Versicherung den Schaden nicht bzw. nur teilweise bezahlen. Gothaer Kunden kennen das Problem nicht, denn wir erstatten Kaskoschäden auch bei grober Fahrlässigkeit. Ausnahmen sind aber natürlich Schäden durch Alkohol- und Drogenfahrten oder wenn es bei einer Entwendung dem Dieb allzu leicht gemacht wurde.

Naturgewalten
Naturgewalten

Versichert sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung.

Brand und Explosion
Brand und Explosion

Versichert sind Schäden, die durch Brand oder Explosion entstehen.

Glasbruch
Glasbruch

Ein Glasbruch an Blinker oder Beleuchtung ist schnell passiert. Die Teilkasko sichert auch diese Schäden unkompliziert ab.

Zusammenstoß mit
Haarwild

Zusammenstoß mit Haarwild

Versichert sind Schäden, die durch den Zusammenstoß mit Haarwild entstehen. Dazu gehören z. B. Hirsch, Reh oder Wildschwein.

Marderbiss

Marderbiss

Versichert sind Schäden, die durch einen Marderbiss an Kabeln, Leitungen, Schläuchen entstehen.

Kurzschluss an der Verkabelung

Kurzschluss an der Verkabelung

Versichert sind Schäden, die durch einen Kurzschluss an der Verkabelung entstehen.

Fahrzeugzubehör und Elektronikpaket

Fahrzeugzubehör und Elektronikpaket

Unmittelbar vom Händler/Hersteller gelieferte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehörteile sind in unbegrenzter Höhe mitversichert. Nachträglich beschaffte und verbaute Fahrzeugzubehörteile sind bis zu einem Gesamtwert von 5.000 Euro beitragsfrei mitversichert.
Bordelektronik, Musik- und fest eingebaute Navigationssysteme sind bis zu weiteren 5.000 Euro beitragsfrei mitversichert.

Was Sie noch wissen sollten

Attraktive Beitragsvorteile, wenn Sie bereits Gothaer Kunde sind

Bestehende private Gothaer Versicherungsverträge, wie zum Beispiel Hausratversicherung und private Haftpflichtversicherung, honorieren wir mit unserem Kombi-Bonus. Nachlässe gibt es auch, wenn Ihr Kind unter sieben Jahren eine Unfallversicherung bei der Gothaer hat.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem persönlichen Gothaer Berater. Er erstellt Ihnen gerne Ihr individuelles Angebot.

Günstiger Rundumschutz

Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei Schäden an Ihrem eigenen Leichtkraftrad oder Roller. Sichern Sie sich deshalb gegen wichtige Risiken rund um Ihr Leichtkraftrad oder Ihren Roller mit der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung ab. So sind Sie beispielsweise bei Diebstahl oder Brand sowie im Rahmen der Vollkasko bei selbstverschuldeten Unfällen oder Schäden durch Vandalismus Ihre finanziellen Sorgen los.

Die Gothaer Leichtkraftrad-Versicherung bietet Ihnen folgende Varianten der Selbstbeteiligung

  • Optionen Teilkasko: keine oder 150 Euro Selbstbeteiligung
  • Optionen Vollkasko: keine oder 150, 300, 500, 1.000 Euro Selbstbeteiligung

Versicherte Personen


Bei der Gothaer Leichtkraftrad-Versicherung sind Sie als Versicherungsnehmer versichert und

  • der Halter
  • der Eigentümer
  • der Fahrer

Berechtigung zum Fahren

Die Berechtigung zum Fahren von Leichtkrafträdern oder Motorrollern bis einschließlich 125 ccm Hubraum und einer maximalen Motorleistung von 11 kW ist der Führerschein Klasse A1, früher 1b.

Eine Ergänzung gilt für alle, die den Führerschein Klasse A1 nach dem 19. Januar 2013 erworben haben. Zusätzlich zu den Regelungen für Hubraum und Motorleistung muss ein maximales Leistungsgewicht von 0,1 kW pro kg Motorradgewicht eingehalten werden. Das heißt: Bei einem Roller mit einem Gewicht von 100 kg darf die Leistung maximal 10 kW betragen.

Die bisherige Regelung zur Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16- und 17-Jährige ist entfallen.

Als Autofahrer dürfen Sie Leichtkrafträder und Motorroller ohne zusätzlichen Motorradführerschein fahren, wenn Sie den Führerschein Klasse 3 vor dem 1. April 1980 gemacht haben.

Zulassung mit elektronischer Versicherungsbestätigung

Zur Zulassung Ihres Motorrads müssen Sie bei der Zulassungsbehörde belegen, dass für das Motorrad Versicherungsschutz besteht. Der Nachweis erfolgt über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), ehemals "Doppelkarte". Diese erhalten Sie in Form einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination (VB-Nummer) von Ihrem Gothaer Berater – entweder persönlich oder per SMS oder E-Mail.

Ihre VB-Nummer als Versicherungsbestätigung können Sie alternativ auch einfach und schnell online beantragen. Bei der Anmeldung Ihres Motorrads auf dem Straßenverkehrsamt genügt die Nennung Ihrer VB-Nummer. Die Zulassungsbehörde kann dann mit der Nummer die für Sie hinterlegte Versicherungsbestätigung abrufen.

Gothaer Leichtkraftrad-Versicherung: Versicherungsbedingungen

Versicherungsbedingungen

Gothaer Berater in Ihrer Nähe finden

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Sie möchten Ihr Leichtkraftrad oder Ihren Roller mit der Leichtkraftrad-Versicherung zum günstigen Beitrag optimal absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch! Wenden Sie sich einfach an einen unserer kompetenten Gothaer Berater in Ihrer Nähe.

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